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topUmgang mit nichtchristlichen Feiertagen oder christlichen Feiertagen anderen Konfessionen
Datum: 24.01.2017 | verfasst von: Johannes Messelink
Die religiösen Feiertage anderer Religionen (Judentum, Islam, Aleviten u.a.) sind auf der Homepage des Schulministeriums nachzulesen.Das Schulgesetz regelt auch die grundsätzlichen Bedingungen zur Teilnahme am Unterricht bzw. zur Freistellung in Ausnahmefällen. Diese Grundsätze werden diesen Überlegungen zu Grunde gelegt.
Die ausführliche Information können Sie in der linken Spalte auf dieser Seite herunterladen.
Beitrag zuletzt geändert am: 24.01.2017 | 23:41
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